Impressum
Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Energie & Ofenstudio Hoff
Inhaber: René Hoff
Hauptstraße 26
67677 Enkenbach-Alsenborn
Deutschland
Kontakt
Telefon: 0151 416 071 22
E-Mail: info@energie-ofenstudio.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE449553031
Berufliche Qualifikationen
René Hoff ist Schornsteinfegermeister sowie Energieberater und in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen.
Die Energieeffizienz-Expertenliste ist ein bundesweites Verzeichnis qualifizierter Fachkräfte für Energieberatung, energetisches Bauen und Sanieren sowie die Begleitung von Förderprogrammen des Bundes.
Im Rahmen der bestehenden Qualifikationen und Eintragungen werden unter anderem folgende Leistungen angeboten:
- Energieberatung für Wohngebäude
- Energieberatung für Nichtwohngebäude
- Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude
- Erstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude
- energetische Bewertung von Gebäuden
- Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen
- Begleitung förderfähiger energetischer Maßnahmen
- Unterstützung im Zusammenhang mit Förderprogrammen und Förderanträgen
Ofenstudio
Das Energie & Ofenstudio Hoff bietet Beratung und Verkauf von Öfen sowie entsprechende Montage- und Einbauleistungen an.
Berufshaftpflichtversicherung
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
Versicherungsunternehmen:
Zürich Insurance Europe AG
Anschrift:
50427 Köln
Deutschland
Räumlicher Geltungsbereich:
Deutschlandweit
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte
Verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV):
René Hoff
Hauptstraße 26
67677 Enkenbach-Alsenborn
Deutschland
Diese Angabe ist insbesondere relevant, wenn auf der Website journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte, beispielsweise Ratgeber, Fachartikel oder regelmäßig veröffentlichte Informationsbeiträge, angeboten werden.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Das Unternehmen beschäftigt nicht mehr als zehn Personen. Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten sind von der allgemeinen Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG ausgenommen.